Wir möchten
euch dazu motivieren bei der Landtagswahl am 27. Oktober demokratische
und pro-europäische Parteien zu wählen. Europäische Themen spielen auf
Landesebene leider oft nur eine untergeordnete Rolle. Uns ist es jedoch
wichtig auch dieses Thema der Landespolitik zu betrachten. Dafür haben
wir den demokratischen Parteien des Thüringer Landtags, sowie der FPD,
den Freien Wählern, den Piraten und Demokratie DIREKT! drei kleine
Fragen zu Thüringen und Europa gestellt.
Hier findet ihr die Antworten der CDU Thüringen.
1. Worin sehen Sie die Verbindung von Europa- und Landespolitik und welche Bedeutung kommt ihrer Meinung nach der EU insbesondere für Thüringen zu?
Seit 1990 profitiert Thüringen branchenübergreifend von einer EU-Förderpolitik, mit deren Hilfe auch in unserem Land Wachstums-, Forschungs- und Entwicklungserfolge generiert werden konnten. In der gegenwärtigen Förderperiode 2014 bis 2020 liegt der Schwerpunkt der als „Kohäsionspolitik“ umschriebenen EU-Fördermaßnahmen bei gezielt eingesetzten Investitionen in Schlüsselbereiche von wirtschaftlicher Bedeutung. Unter anderem durch eine Förderung von Technologie, Innovation und Beschäftigung konnten dabei bislang auch in Thüringen die Wettbewerbsfähigkeit von für unser Land typischen kleineren und mittleren Unternehmen sowie die CO²-arme Wirtschaft unterstützt werden. Vor allem aber ist es ein Anliegen der EU-Kohäsionspolitik, den Wandel der verschiedenen Regionen unabhängig von ihrem Entwicklungsstand in geeigneter Weise positiv zu beeinflussen. Und in diesem Sinne sind auch für Thüringen die europäischen Mittel von EU-Struktur- und Investitionsfonds (ESIF), EU-Fonds für Regionale Entwicklung (EFRE) oder aus den beiden EU-Agrarfonds „Europäischer Garantiefonds für Landwirtschaft“ (EGFL) und „Europäischer Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums“ (ELER) effizient und effektiv zu nutzen, um den Freistaat Thüringen als innovativen Wirtschafts- und Forschungsstandort zu einer in Wissenschaft und Wirtschaft führenden Region in Europa weiterzuentwickeln. Allein im Bereich der EFRE-Mittel stehen Thüringen für die Förderperiode 2014 – 2020 rund 1,17 Mrd. Euro zur Verfügung. Aus dem Europäischen Sozialfonds fließen im gleichen Zeitraum etwa 499 Mio. Euro aus ELER 680 Mio. Euro nach Thüringen. Somit ist die Frage nach möglichen Potentialen zur Verbesserung des Einsatzes und Abrufs dieser Fördermöglichkeiten stets präsent, die selbstverständlich auch die Forderung nach einem Abbau unnötiger Bürokratie und Regulierung einschließt. Insbesondere im Kontext der derzeit aktuellen Diskussion über die Zukunft der EU-Kohäsionspolitik nach 2020 wird deutlich, dass der Freistaat Thüringen zur Sicherung eines langfristigen effektiven und effizienten Mitteleinsatzes auf für unser Land maßgeschneiderte Maßnahmen setzen muss, um den spezifischen regionalen Herausforderungen des Innovationsstandortes Thüringen gerecht zu werden. Dabei ist der Europäische Ausschuss der Regionen als Versammlung der Regional- und Kommunalvertreter der EU das geeignete Gremium, um den Thüringer Forderungen unmittelbar Gehör zu verschaffen, wie zum Beispiel der Forderung nach einer stärkeren Unterstützung von Initiativen zur Einwerbung von ESIF-Mitteln, nach mehr interregionaler Zusammenarbeit, besseren Kombinationsmöglichkeiten der verschiedenen EU-Finanzierungsquellen, einer besseren Zielorientierung von EU-Förderprogrammen durch maßgeschneiderte infrastrukturelle Maßnahmen in den Regionen, nach europäischen Förderformaten zur Umsetzung von Internationalisierungsstrategien der Thüringer Forschungseinrichtungen und Unternehmen im Rahmen der „Europa 2020“-Strategie oder nach einem stabilen Agrarbudget, das Direktzahlungen an landwirtschaftliche Unternehmen in Form von Ausgleichszulagen und Zahlungen für Agrarumweltmaßnahmen auch weiterhin bereitstellt. Letztendlich wird das gemeinsame Projekt „Europa“ nur dann erfolgreich sein und „Europa als Wertegemeinschaft“ in den Köpfen wahrgenommen werden, wenn jede Region wirtschaftlich und sozial einen Mehrwert aus dieser Idee ziehen kann.
Die Einheit Europas
ist eine Erfolgsgeschichte. Seit dem Ende des zweiten Weltkrieges ist die
Europäische Union eine gewachsene Wirtschafts- und Wertegemeinschaft. Nie zuvor in der Geschichte erlebten derart weite
Teile des Kontinents über sieben Jahrzehnte Frieden und über ein viertel
Jahrhundert die praktische Unmöglichkeit einer militärischen
Auseinandersetzung. Wir können stolz
sein, welche Werte und Errungenschaften wir gemeinsam in Europa erreicht haben.
Das gegenwärtige
Europa stellt eine Rechts- und Wertegemeinschaft dar, die in überragendem Maße
die Macht des Stärkeren abschaffte und partnerschaftliche Politik auf Augenhöhe
konstituierte. Darin kommt der Ordnung Europas ein globaler Vorbildcharakter
zu.
Von herausragendem
Charakter, dass sich die Einigung nie zuvorderst als Bündnis nach außen – trotz
Phase des Kalten Krieges – sondern als Stabilitätsanker nach innen, in die
Länder, ausrichtete. Nur mit einem
geeinten Europa werden wir langfristig Frieden, Freiheit und Wohlstand auch bei
uns garantieren können.
Doch so einzigartig die Erfolgsgeschichte der europäischen Integration ist – selbstverständlich ist ihr Fortgang keineswegs. Gerade heute müssen wir uns auf die Errungenschaften der europäischen Integration besinnen und diese einer aufkommenden Europamüdigkeit entgegensetzen. Die Herausforderungen, vor denen die Europäische Union steht, sind enorm. Ihre Bewältigung verlangt ein Mehr an Europa.
2. Für welche Programme und Schwerpunkte würden Sie gerne in der nächsten Förderperiode des Europäischen Sozialfonds von 2012 – 2027 mögliche EU Investitionen nutzen?
Die
derzeit im Rahmen des Europäischen Sozialfonds festgelegten Prioritätsachsen (1.
Förderung nachhaltiger und hochwertiger Beschäftigung und Unterstützung der
Mobilität der Arbeitskräfte; 2. Förderung der sozialen Inklusion und Bekämpfung
von Armut und jeglicher Diskriminierung; 3. Investition in Bildung, Ausbildung
und Berufsbildung für Kompetenzen und lebenslanges Lernen) und damit auch die
dort definierten Förderschwerpunkte halten wir für sinnvoll und sollten daher
fortgesetzt werden. Wir werden uns für die Sicherung eines langfristigen
effektiven und effizienten Mitteleinsatzes einsetzen und dabei auf für unser
Land maßgeschneiderte Maßnahmen setzen, um den spezifischen regionalen Herausforderungen
des Innovations- und Lebensstandortes Thüringen gerecht zu werden. Eventuelle
Vorschläge Ihrerseits zur Verbesserung und effizienteren, sprich zielgenaueren
Verwendung der EU-Fördermittel, oder Ideen zur Neuauflage bzw. Verbesserung von
Programmen nehmen wir gern entgegen, um diese in unsere Europapolitische
Strategie einfließen zu lassen.
Alle Vorschläge der Kommission zur Vereinfachung im Rahmen der Förderung aus EFRE und ESF+ sind zu unterstützen.
3. Wie möchten Sie die Europapolitik in Thüringen in den kommenden Legislaturperioden fördern und welche Ideen haben Sie für ein starkes Europa?
Wir wollen die
Bürgerinnen und Bürger besser und rechtzeitig in den europäischen
Entscheidungsbildungsprozess einbinden und treten dafür ein, dass Städte und
Ballungsräume/Metropolregionen eine größere Rolle in der Schwerpunktsetzung der
EU-Politik spielen.
Um
die regionalen Innovations-, Wirtschafts- und Agrarstandorte sowie auch den
ländlichen Raum in Thüringen weiter voranzubringen, wollen wir mögliche
Potentiale zur Verbesserung der EU-Kohäsionspolitik, insbesondere den Einsatz
und den Abruf von Fördermöglichkeiten, heben. Im Rahmen der Ausgestaltung der
EU-Förderperiode ab 2021 fordern wir Sicherheit und Verlässlichkeit der künftigen
europäischen Kohäsionspolitik, die durch maßgeschneiderte Maßnahmen und einen
langfristigen effektiven und effizienten Mitteleinsatz den spezifischen
regionalen Herausforderungen in den Ländern gerecht wird. Für alle
Regionen in Europa soll es eine langfristige Investitionspolitik geben, wobei
den unterschiedlichen demographischen Entwicklungen besonders Rechnung zu
tragen ist.
Auch
eine EU-Kohäsionspolitik nach 2021 muss weiterhin eine wirksame Politik mit
ausreichenden Ressourcen bleiben, für die mindestens ein Drittel des künftigen
EU-Haushalts über Finanzhilfen und -instrumente bereitzustellen ist. Sie soll
auf den bestehenden europäischen Struktur- und Investitionsfonds mit
gemeinsamen Vorgaben beruhen. Schließlich verlangt die Fortsetzung einer
erfolgreichen Kohäsionspolitik auch die Stärkung des Partnerschaftsprinzips und
des ortsbezogenen Ansatzes, wofür die zentrale Rolle der lokalen und regionalen
Gebietskörperschaften weiter zu stärken ist, weil diese städtische und
ländliche Gemeinschaften aktiv einbinden und Instrumente zur Initiierung und
Unterstützung der lokalen Entwicklungen durch integrierte Strategien befördern.
Europa braucht starke Kommunen
Die
Kommunen in den deutschen Ländern leisten auf hohem Niveau einen enormen
Beitrag zur Daseinsvorsorge. Eine zuverlässige Ver- und Entsorgung in diesem
Bereich, wie die Kreislaufwirtschaft, die Trinkwasserversorgung und die
Abwasseraufbereitung, der öffentliche Nahverkehr oder die Versorgung mit
Finanzdienstleistungen durch die Sparkassen und Genossenschaftsbanken
funktionieren nur mit einer starken Kommunalwirtschaft: Deshalb verlangen wir
von allen in den europäischen Institutionen Handelnden, dass sie das
Subsidiaritätsprinzip strikt einhalten und das Recht auf kommunale
Selbstverwaltung beachten. Sowohl auf Bundesebene als auch auf
Länderebene müssen sich die Regierungen verpflichten, in den Prozess der
EU-Rechtsetzung auch die kommunalen Spitzenverbände von Anfang an einzubinden.
Zunehmend
werden die Handlungsspielräume der Kommunen bei der Organisation der
Daseinsvorsorge durch EU-Recht bestimmt. Kommunalfreundliche Regelungen zur
Inhouse-Vergabe, der Interkommunalen Zusammenarbeit sowie Ausnahmeregelungen
für die Bereiche Wasserversorgung und Rettungswesen sind fortzusetzen und
auszubauen. Um die bestehenden Handlungsspielräume zu erhalten, soll der Bund
aktiv solche Regelungen der EU überprüfen, die den kommunalen
Handlungsspielraum einschränken. In diesem Zusammenhang verlangen wir vor allem
eine praxisgerechte Anhebung der Schwellenwerte für europaweite
Ausschreibungen. Zur Aufrechterhaltung unseres effizienten, erfolgreichen
Sparkassen- und Genossenschaftsbankenmodells fordern wir, dass die Anforderungen
zur Verschärfung der europäischen Regeln im Bankensektor nach der
Finanzmarktkrise an die kleineren, überwiegend örtlich tätigen Institute mit
vorwiegend einfachem, klassischem Einlagen- und Kreditgeschäft unter anderem
bei der Kreditvergabe, dem Risikomanagement und der Eigenkapitalunterlegung
angepasst und künftig nach Institutsgröße und Risiko differenziert werden.
Eine
stärkere Einbindung der Länder in die Arbeit der EU setzt aber auch eine
Fortentwicklung der Europakompetenz der Landes- und Kommunalverwaltungen voraus:
Wir fordern eine Vernetzung zwischen den Behörden der Länder und denen der
Europäischen Union, um eine enge und verständnisvolle Zusammenarbeit über
Landesgrenzen hinweg zu ermöglichen. Um dieses Verständnis bei den Bediensteten
der Länderverwaltungen für die gemeinsame Union zu schärfen, wollen wir den
Austausch zwischen den Behörden für einen begrenzten Zeitraum intensivieren. Im
Interesse an der Idee Europa sollen dabei Grenzen abgebaut und das Bewusstsein
dafür geschärft werden. Diejenigen Bediensteten der Länderverwaltungen, die an
einem entsprechenden Austauschprogramm teilnehmen, dürfen dadurch in ihrer
Dienststelle keinen Nachteil in ihrer Beschäftigungssituation erfahren.
Bei
der Ausgestaltung der Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP) im Rahmen der neuen EU-Kohäsionspolitik
ab 2021 fordern wir die Umsetzung folgender Maßnahmen:
- keine Umverteilung der GAP-Mittel zu
kleineren und mittleren landwirtschaftlichen Betrieben auf Kosten der größeren
Agrarbetriebe, wie sie vor allem im Osten Deutschlands aufgrund der
historischen Entwicklungen überwiegend vorhanden sind;
- im Zuge der Gestaltung der neuen ESIF
sowie der GAP ab 2020 darauf zu drängen, das Hemmnisse, wie zum Beispiel
insbesondere der zunehmende Verwaltungsaufwand bei der Inanspruchnahme von
EU-Fördermitteln oder die Regulierungsdichte, abgebaut und bestehende
Regelungen vereinfacht, harmonisiert und differenziert angewandt werden;
- sich
für bessere Kombinationsmöglichkeiten der verschiedenen EU-Finanzierungsquellen
einzusetzen;
- stärker
maßgeschneiderte infrastrukturelle Maßnahmen für spezifische regionale
Herausforderungen zu entwickeln, auf deren Grundlage sich einzelne europäische
Regionen, wie Thüringen, auf die Bereiche spezialisieren können, in denen sie
am besten aufgestellt sind (Zielorientierung);
- europäische
Förderformate noch wirksamer zur Umsetzung von Internationalisierungsstrategien
der Forschungs- und Entwicklungseinrichtungen sowie Unternehmen in den Ländern
einzusetzen;
- auf
der Grundlage einer praktikablen und einfach umsetzbaren Gemeinsamen
Agrarpolitik (GAP) die Leistungsfähigkeit der Land- und Ernährungswirtschaft in
den Ländern nachhaltig zu sichern und weiterzuentwickeln sowie lebendige
ländliche Räume zu fördern, wofür insbesondere ein stabiles Agrarbudget zur Finanzierung
einer starken ersten (Europäischer Garantiefonds für Landwirtschaft [EGFL]) und
zweiten (Europäischer Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen
Raums [ELER]) Säule der GAP erforderlich ist, das folgende Forderungen erfüllt:
a) Direktzahlungen der ersten Säule der GAP als wichtige Grundlage der
Landwirtschaft Priorität eingeräumt werden, b) für die Agrarbetriebe die bisher
bewährten Fördermaßnahmen, wie die Ausgleichszulage (AGZ) und die
Agrarumweltmaßnahmen (KULAP) in der zweiten Säule weiterhin zusätzlich
bereitgestellt werden, c) eine Umverteilung von Mitteln aus der ersten in die
zweite Säule der GAP kategorisch abgelehnt wird, d) weitergehenden Festlegungen
zur Ausweitung der verpflichtenden ökologischen Vorrangflächen entgegengetreten
wird, und e) Umweltziele, die durch Landwirte realisierbar sind, vorrangig in
der zweiten Säule über KULAP und vertragliche Regelungen statt über gesetzliche
Auflagen und zusätzliche Cross-Compliance (CC)-Anforderungen umgesetzt werden.
Unsere Ideen für ein starkes Europa
verbinden wir mit folgenden Forderungen:
- Wir wollen die zivilgesellschaftliche
Komponente und die Kooperation mit den verschiedenen nationalen Ebenen, den
Regionen und Kommunen stärken und unterstützen den Weg des neuen Governance-Modells der
EU-Städteagenda. Dieser muss ins Bewusstsein der Bürgerinnen und Bürger
gestellt werden, er muss konsequent weitergegangen und ausgebaut werden.Lokale Herausforderungen können nur
lokal gelöst werden. Die EU-Städteagenda dient nicht als Hebel für neue
Zuständigkeiten der EU. Ganz im Gegenteil ist es wichtig, dass wir das Prinzip der Subsidiarität weiter
hochhalten. Sie soll vielmehr zu einem Instrument der gelebten Subsidiarität
werden. Die Entwicklung der europäischen Städte liegt in den Zuständigkeiten
der Mitgliedstaaten, ihrer Regionen und Kommunen. Die EU hat hier keine eigene
Rechtsetzungskompetenz.
- Voraussetzung für eine erfolgreiche
Weiterentwicklung der EU ist eine verantwortungsvolle europäische
Finanzpolitik: Sowohl einer Transferunion als auch einer Schuldenvergemeinschaftung erteilen wir eine Absage. Wir sind gegen
die institutionelle Verselbständigung einer EU-Finanzpolitik ohne
parlamentarische Verantwortlichkeit und fordern daher die Wahrung der
Fiskalhoheit der nationalen Parlamente. Allerdings können wir uns eine schrittweise
Weiterentwicklung der Euro-Zone zum Beispiel durch die Schaffung eines
Währungsfonds vorstellen. Im Rahmen der Ausgestaltung der EU-Förderperiode
ab 2020 fordern wir Sicherheit und Verlässlichkeit der künftigen europäischen
Kohäsionspolitik, die durch maßgeschneiderte Maßnahmen und einen langfristigen
effektiven und effizienten Mitteleinsatz den spezifischen regionalen
Herausforderungen in den Ländern gerecht wird. Für alle Regionen in
Europa soll es eine langfristige Investitionspolitik geben, wobei den
unterschiedlichen demographischen Entwicklungen besonders Rechnung zu tragen
ist.Die Menschen dürfen nicht das Gefühl
haben, dass von einer Zentrale in Brüssel oder Berlin aus das Leben in Europa
immer gleicher wird; denn die Hoffnungen, die Chancen, die Möglichkeiten und
die Vielfalt Europas können sich nur
entwickeln, wenn die Vielfalt der Regionen auch weiterhin garantiert ist. Diese Vielfalt der Regionen ist die direkte
Entsprechung zur Vielfalt der europäischen Länder und Säule der europäischen
Kulturgemeinschaft. Deren entscheidende Besonderheit in der
jahrhundertewährenden kulturellen Vielfalt auf gleicher Basis und der
politischen Vielfalt in einer Vielzahl von differenten, heterogenen Staaten und Herrschaftsbereichen
besteht. Dies waren stets Quellen des kulturellen, wirtschaftlichen und
technischen Reichtums Europas. Während der geistige Reichtum durch offene
Grenzen und kulturellen Austausch gefördert wurde, wirkten Isolationstendenzen stets lähmend (Spanien und Portugal unter den
Regimen Francos und Salazars lassen sich als klare Beispiele aufführen).
- Wir wollen die EU-Städteagende in
ihren Kompetenzen stärken und ihre
Arbeit verbindlicher gestalten: Wir fordern, dass die Mitgliedstaaten die
EU-Städteagenda in die Arbeitsprogramme der Ratsvorsitze aufnehmen, um die
Verbindlichkeit der EU-Städteagenda voranzutreiben und zu stärken. Die von den
Städten in den Partnerschaften erarbeiteten Aktionspläne sollen langfristig als
Grundlage für neue Rechtsetzungsinitiativen und zur Konzeption von
Förderprogrammen der EU dienen. Städte sollen ihre Erfahrungen und Erwartungen
in die Arbeit der Städteagenda für die EU einbringen und tatsächlich etwas
bewirken können.
- Wir wollen die Kompetenzen und Stärken
der Regionen, Kommunen und Städte fördern. Potenzial
nutzen und Glaubwürdigkeit für
die Bürgerinnen und Bürger aufbauen und erhöhen.
- Arbeitsgruppen müssen wir effizienter gestalten.
- Wir werden unseren Beitrag dazu
leisten, dass alle politischen Ebenen in unserem Land eng miteinander kooperieren, um das Gewicht der Bundesländer in den
Verhandlungen mit Brüssel und Straßburg zu erhöhen und die Interessen der
Bürgerinnen und Bürger bei der Europäischen Union selbstbewusst zu vertreten
werden.
- Die Regionen und Städte sollten sich
auch in solchen Arbeitsgruppen, in denen sie nicht direkt Mitglied sind, über
ihre Landesvertretungen/Büros in Brüssel mit ihren Anregungen und Interessen einbringen können.
- Gleichermaßen wollen wir den Informations- und Erfahrungsaustausch
zwischen den Städten verstärken, damit die Städte auch vom Austausch mit den
unterschiedlichen in den Partnerschaften involvierten Akteuren profitieren.
- Wir wollen die bestehenden zwölf
Partnerschaften ausbauen und um weitere Themenbereiche wie z.B. Kultur, Bildung
und Sicherheit in Städten zu ergänzen.
- Wir sehen uns in der Pflicht, das Feld
einer Europakritik nicht den europafeindlichen Populisten zu überlassen,
sondern einen konstruktiven Dialog mit den Bürgern zu fördern und die
Errungenschaften Europas und der EU zu würdigen. Die überparteiliche Bürgerinitiative „Pulse of Europa“ verbucht hier, nach
eigenen Angaben, für sich vorbildhafte Erfolge, dass rechtspopulistischer Propaganda
weniger öffentliche Aufmerksamkeit zukommt, insbesondere darin eine Zuversicht
gegen die Angst zu stellen und die öffentliche Wahrnehmung auf die positiven Seiten Europas zu wenden, zugleich
aber Ängste ernst zu nehmen.
- Im multilateralen Europa sind auch spezifische Länderkompetenzen
gefordert. Sprachkenntnisse wie auch vertiefte Landeskenntnisse lassen sich am
ehesten durch Studien und Arbeit im jeweiligen Land erwerben. (Akademischer und
kultureller Austausch, Hochschulkooperationen und Sprachförderung)
Für die Europapolitische Strategie des Freistaates Thüringen ergeben sich daher aus Sicht der CDU insbesondere folgende Handlungsempfehlungen:
- Für den Bereich der Umsetzung der Sozialunion:
Das Recht eines jeden EU-Bürgers,
den Wohn- und Arbeitsort frei zu wählen, gehört zu den großen
Errungenschaften eines vereinten Europas. Jeder Missbrauch durch Einwanderung
in unsere Sozialsysteme gefährdet die Akzeptanz dieser Freizügigkeit. Es muss
auch weiterhin der Grundsatz gelten, dass nur diejenigen in den Genuss von
Sozialleistungen kommen, die bei uns längere Zeit gelebt und entsprechende
Beiträge entrichtet haben. Es ist deshalb richtig, dass EU-Bürger weder Hartz
IV noch Sozialleistungen erhalten, wenn sie sich zum Zweck der Arbeitssuche in
Deutschland aufhalten, ohne vorher hier erwerbstätig gewesen zu sein. Der
Europäische Gerichtshof hat diese Gesetzeslage in Deutschland bestätigt. Die
Entscheidungen des Bundessozialgerichts im Dezember 2015 spricht jedoch
arbeitslosen und arbeitssuchenden EU-Bürgern spätestens nach sechs Monaten
Aufenthalt in Deutschland ein Anspruch auf Sozialhilfe zu, obwohl diese von
Hartz IV ausgeschlossen sind. Der ausdrückliche Wille des Gesetzgebers wird
durch diese Urteile missachtet, die Entscheidungen des EuGH auf den Kopf
gestellt.
Der Missbrauch der Sozialgesetze bei fehlendem Willen zur Erwerbstätigkeit muss verhindert werden. Eine schnellstmöglich entsprechende gesetzliche Klarstellung ist erforderlich. Das SGB XII muss angepasst werden, die Kommunen dürfen nicht zusätzlich belastet werden.
2. Für die Stärkung von Regionalpartnerschaften:
Die Regionalpartnerschaften zwischen Thüringen und seinen europäischen aber auch weltweiten Partnern müssen erhalten und ausgebaut werden. Angesichts vieler Probleme wie beispielsweise in der Ukraine muss die Entwicklungspolitik auch auf der kommunalen Ebene verstärkt greifen. Partnerschaften zwischen einzelnen Kommunen sind daher zu verstetigen. Durch die Zusammenarbeit mit den Partnerregionen Nord-Pas-de-Calais-Picardie und Malopolska gelingt es allen Beteiligten ihre Stellung in Europa gewinnbringend zu verbessern und die Zukunftsaufgaben zu meistern. In den Jahren der Zusammenarbeit entwickelte sich ein lebendiger Austausch zwischen Schulen, Universitäten, Praktikanten in der Berufsausbildung, Forschern und Wissenschaftlern, Akteuren aus Kultur sowie in Städte- und Gemeindepartnerschaften.
3. Für die Stärkung der Europakompetenz der Verwaltung:
Die Vernetzung zwischen den Behörden des Landes und denen
der Europäischen Union ermöglicht eine enge und verständnisvolle Zusammenarbeit
über Landesgrenzen hinweg. Um eben dieses Verständnis der Thüringer Beamtinnen
und Beamten für die gemeinsame Union zu schärfen, ermöglicht die
Landesregierung einen Austausch zwischen den Behörden für einen begrenzten
Zeitraum. Im Interesse an der Idee Europa sollen hier Grenzen abgebaut und das
Bewusstsein geschärft werden, denn Europa lebt von seinen Bürgerinnen und
Bürgern.
Bedienstete des Freistaates, die an einem entsprechenden Austauschprogramm teilnehmen, dürfen dadurch an ihrer Dienststelle in Thüringen keinen Nachteil in ihrer Beschäftigungssituation erlangen.
4. Für den Bereich der Kulturpolitik:
Der Freistaat Thüringen hat ein enormes kulturelles
Potential, das es stets zu erhalten und nachhaltig zu entwickeln gilt. Neben
den vier UNSECO-Welterbestätten der Wartburg in Eisenach, dem Ensemble
„Klassisches Weimar“, dem Bauhaus Weimar und den Alten Buchenwäldern
Deutschlands, dem Hainich, gibt es unzählige Burgen und Schlösser, Orchester
und Theater sowie Kirchen, kostbare museale und Archivbestände, die es für die
Nachwelt zu erhalten gilt, aber auch einem ständigen Publikum zu präsentieren.
Die Landesregierung setzt sich dafür ein, Thüringen auch weiterhin als ein
Kulturleuchtturm der Bundesrepublik zu vermarkten, aber auch den Bestand zu
schützen und weiterzuentwickeln. Das Land setzt sich dafür ein, dass die
Kulturgüter des Freistaats für jeden im Rahmen der Möglichkeiten zugänglich
sind und so explizit ein Nutzen für die Bereiche Bildung, Wissenschaft und
Tourismus ermöglicht wird.
Dabei
ist die Landesregierung bedacht, sich an Programmen der Europäischen Union zum
Erhalt und zur Vermarktung der kulturellen Schätze des Freistaates einzusetzen.
Ziel der Landesregierung ist es, das gewachsene
kulturelle Erbe sowie die aus den Auseinandersetzungen der Gegenwart geborenen
Kunst- und Kulturbestrebungen in all ihren Aspekten für die europäische
Integration einzusetzen.
Aufgrund seiner wertvollen
und außergewöhnlichen Bestände und Kulturgüter liefert Thüringen wesentliche
inhaltliche Komponenten zur deutschen und europäischen Kultur- und
Geistesgeschichte. Diese zu bewahren und zu entwickeln muss erklärtes Ziel der
Landesregierung sein.
Dazu gehört auch eine strikte Vernetzung mit anderen
europäischen Kulturpartnern, um Austauschprogramme für Kunst und Kultur
voranzutreiben und somit beispielsweise die Bande zwischen Thüringens
Partnerregionen für Kulturschaffende und Stipendiaten enger zu knüpfen.
Angesichts der Komplexität der europäischen
Förderprogramme (bürokratischer Aufwand und besondere Fördermechanismen) baut
die Landesregierung das EIZ auch zu einem Anlaufzentrum für Kulturschaffende
weiter aus, damit Förderprogramme bei den freien Trägern in der Kultur eine
größere Bedeutung erlangen.
Die Landesregierung setzte sich dafür ein, ein regelmäßiges Kulturschaufenster Thüringens in Brüssel zu etablieren. Regelmäßige Veranstaltungen und Präsentationen aller Kultursparten eröffnen Chancen, ein nachhaltiges und repräsentatives kulturelles Schaufenster Thüringen zu eröffnen.
5. Für den Bereich der Wirtschaft.
Thüringen muss stark für Europa gemacht werden. Daher sieht
es die Landesregierung als ihre Aufgabe ein wirtschafts- und
investitionsfreundliches Klima zu schaffen. Die aktuelle positive Lage im
Bereich der Steuereinnahmen wird dazu genutzt, um den Haushalt weiter zu
konsolidieren und bestehende Schulden abzubauen, damit zukunftsfähige
Strukturen in den Bereichen Bildung und Infrastruktur geschaffen werden können.
Der Ausbau der Energieinfrastruktur muss zügig aber auch nachhaltig vorangehen.
Der Breitbandausbau darf dabei nicht vernachlässigt werden, um Thüringen fit
für die Industrie und Gesellschaft 4.0 zu machen.
Die Einführung des Grundprinzips „Für gleiche Arbeit
am gleichen Ort den gleichen Lohn“ zu zahlen, widerspricht der Freiheit von
Arbeitgebern und Arbeitnehmern, im gesetzlichen Rahmen die Arbeitsbedingungen
autonom zu vereinbaren. Ein solches Grundprinzip würde auch unverhältnismäßig
in das deutsche, bewährte Tarifsystem eingreifen. Daher setzt sich die
Landesregierung dafür ein, auf europäischer Ebene durch Überarbeitung der
Entsenderichtlinie nicht neue bürokratische Hürden aufzubauen und nicht neue
Rechtsunsicherheiten zu schaffen.
Die Landesregierung ist gefordert, eine Energiepolitik
in Thüringen zu betreiben und im Bund zu stützen, die vor allem die Wiederherstellung
eines echten Energiemarktes und den zügigen, zukunftsfähigen Ausbau einer
Energieinfrastruktur sowohl bei der Produktion als auch der Verteilung fördert.
Eine der wichtigsten Grundlagen für eine Partnerschaft
ist und bleibt ein gemeinsamer Raum, der den Austausch von Waren, Ideen und vor
allem freie Bewegung der Menschen ermöglicht. Datenaustausch ist zu fördern und
Datenschutz in Einklang mit einer modernen, digitalen Gesellschaft zu bringen.
Hierzu bieten sich mit dem Breitbandausbau und der Umsetzung der
EU-Datenschutzgrundverordnung Chancen, Thüringen zeitnah für die Belange der
Industrie und Gesellschaft 4.0 fit zu machen. Dies kann sowohl bei der
Anpassung des Bundesdatenschutzgesetzes als auch der korrelierenden Regelungen
in Thüringen geschehen.
Abschließend
bleibt festzuhalten: Wir sind davon überzeugt, dass es Deutschland und damit
auch Thüringen auf Dauer nur gut geht, wenn es Europa gut geht. Auch deshalb
sind wir seinem Erfolg verpflichtet. Starke Städte stellen einen Motor für
Wachstum, Innovation und Integration dar und sind entscheidend für den
wirtschaftlichen, sozialen und territorialen Zusammenhalt in Deutschland und in
der EU. Zum einen werden wir die Herausforderungen, vor denen wir in den
Bereichen Wirtschaft, Klima, Umwelt und Gesellschaft stehen, nur erfolgreich
bewältigen können, wenn unsere Städte und Metropolregionen stark bleiben. Zum
anderen müssen wir das Potenzial der besseren Einbindung von Städten und
Menschen nutzen und eine verbesserte Legitimation und damit höhere Akzeptanz
der EU bei den Menschen schaffen.
Wir sprechen uns deutlich
für ein Europa der Menschen aus. Unser Ziel muss sein, den europäischen
Gedanken zu transportieren und Europa für die Menschen konkret erfahrbar zu
machen. Wir wollen ein Europa der Demokratie mit lebendigen europäischen
Diskussionen auf europäischer, nationaler und kommunaler Ebene. Für diese Demokratie,
auf nationaler wie auch auf europäischer Ebene, ist nicht allein entscheidend,
dass am Ende Mehrheiten entscheiden, sondern, dass der Weg zur
Entscheidungsfindung die Minderheiten und ihre Interessen berücksichtigt und
auch ihren Schutz gewährleistet. Das Volksbild, von dem Rechtspopulisten
Gebrauch zu machen pflegen, widerspricht diesem Prinzip und nimmt nicht das Volk als inkludierendes Ganzes,
sondern einen (vermeintlich) homogenen, erstarrten Block.