Beschlusssammlung

Hier könnt ihr die Beschlüsse der vergangenen Landesversammlungen durchlesen.

Landesversammlung

[tabs type=“tabs“] [tab title=“2015″] [collapsibles] [collapse title=“Entkriminalisierung von BDSM“]

Die Jungen Europäischen Föderalisten Thüringen…

… erkennen, dass eine Beziehung keinen gesellschaftlichen Schaden verursacht, solange diese in allen Aspekten einvernehmlich ist,

… sehen aber mit Sorge, dass viele dieser Beziehungen in großen Teilen Europas quasi illegal sind,

… sind besorgt, dass viele BDSMer*innen ihre Sexualität deswegen nur in einer Grauzone ausüben können,

… sind erfreut, weil die Gesetzgebung in Dänemark, in den Niederlanden und in Deutschland liberaler ist und solche Beziehungen, sofern einvernehmlich, nicht strafrechtlich relevant sind,

… sind aber erschrocken, weil einige Regierungen die rechtliche Situation in ihren Ländern für BDSMer*innen verschlechtern,

… fordern daher die Mitgliedsstaaten der EU auf, einvernehmlichen Handlungen im BDSM-Bereich zu entkriminalisieren,

… fordern außerdem, bestehende Einschränkungen für BDSMer*innen abzubauen,

… fordern ebenfalls die Streichung oder die Anpassung der Kategorie F65 des ICD-10, welche Sadomasochismus, Fetischismus und fetischistischer Transvestitismus als Störung der Sexualpräferenz klassifiziert.
[/collapse] [/collapsibles] [/tab] [tab title=“2016-I“] [collapsibles] [collapse title=“Antrag zum Wohle der Demokratisierung der Wahlrechte innerhalb der Europäischen Union“] Die Jungen Europäischen Föderalisten Thüringen …

… FESTSTELLEND, dass die Weltbevölkerung seit der Einführung demokratischer Verfassungsstaaten auf europäischem Boden mobiler geworden sind

… VERWEISEND auf den innerhalb der EU geltenden freien Personenverkehr

… WAHRNEHMEND, dass Menschen, die hiervon Gebrauch machen, de facto ihr Recht auf Mitentscheidung innerhalb des Gebietes, in dem sie leben, aufgeben müssen

… KONSTATIEREND, dass dies bereits 2012 für 7,4 Millionen EU-Bürger*innen der Fall war

… DARAUF HINWEISEND, dass innerhalb der EU, die sich als demokratischer Raum versteht, Menschen leben, die nach derzeit gültigen Rechtsnormen ihr Leben lang nie das Recht auf demokratische Partizipation erhalten werden

… SICH DER VERPFLICHTUNG DER EU BEWUSST, mit gutem Beispiel voran zu gehen und die Demokratiequalität zu erhöhen
… FORDERN

… Ein allgemeines Wahlrecht, welches in der gesamten EU gültig ist

… Das aktive und passive Wahlrecht für sämtliche Wahlen für alle EU-Bürgerinnen und -Bürger unabhängig ihrer Herkunft, Nationalität oder Ethnie an dem Ort, an dem sie für mindestens 1 Jahr vor ihrer ersten Wahl an dem entsprechenden Ort nachweislich ihren Wohnsitz hatten

… Um dies umzusetzen und Mehrfachwählen zu vermeiden ein europäisches Dokument, welches den Ort der Wahlberechtigung dokumentiert.
[/collapse] [collapse title=“Europäische Streitkräfte“]

Die Jungen Europäischen Föderalisten Thüringen …

… IN BEKRÄFTIGUNG des Wunsches, der Geißel des Krieges in der Welt entschlossen entgegenzutreten,

… ENTSCHLOSSEN, nur in Übereinstimmung mit der Charta der Vereinten Nationen und den von den Institutionen der Vereinten Nationen beschlossenen Resolutionen zu handeln,

… IN DEM BEWUSSTSEIN, dass der Friede in Europa und der Welt zuvörderst durch Kooperation und Freundschaft gewahrt wird,

… IN ANERKENNUNG DESSEN, dass EU-Mitgliedstaaten schon in Kooperation auf dem Gebiet der Streitkräfte getreten sind,

… ANMERKEND, dass europäische Streitkräfte nicht in Konkurrenz zur NATO stehen sollen,

… MIT DEM ZIEL, den Weg zu europäischen Streitkräften weiter voranzutreiben,

… IN DER ÜBERZEUGUNG, dass den europäischen Streitkräften der Aufbau eines Verteidigungsministeriums der Europäischen Union unter Kontrolle des Europäischen Parlamentes vorausgehen muss,

… FORDERN

… den Ausbau von bilateralen Beziehungen zwischen den Streitkräften der EU-Mitgliedstaaten und gegenseitige Eingliederung von Truppenteilen anderer EU-Mitgliedstaaten, bis diese multinationalen Verbände in europäische Streitkräfte überführt werden,

… eine Erhöhung der Anzahl von europaweiten, multinationalen Ausbildungsvorhaben,

… die Schaffung eines Austauschprogramms für Offiziere, welches es im erheblichen Umfang und unter einfachen Rahmenbedingungen ermöglicht für einen fest umgrenzten Zeitraum in anderen europäischen Streitkräften zu dienen. Insbesondere soll durch eine erhöhte Modularität der Ausbildung ermöglicht werden, Teile der Ausbildung in anderen Streitkräften der EU-Mitgliedstaaten zu absolvieren,

… die Reform des Eurokorps zu einem ständigen Verband mit hoher Einsatzbereitschaft,

… eine Modernisierung der Streitkräfte der EU-Mitgliedstaaten unter Abstimmung mit der*m Hohen Vertreter*in der EU für Außen- und Sicherheitspolitik, mit dem Ziel einsatzbereite Streitkräfte zu erhalten, welche auf die Herausforderungen unserer Zeit angemessen reagieren können und Kapazitäten haben, friedenserhaltende und friedenserzwingende Maßnahmen nach Maßgaben der Vereinten Nationen weltweit durchzuführen,

… den Aufbau von Kompetenzen des Militärstabs in den Bereichen Standardisierung von Verfahren, Ausbildung, Material und Beschaffung. Die NATO-Vorgaben zur Standardisierung sollen eingehalten werden, darüber hinaus soll der Militärstab Vorschläge entwickeln, welche Bereiche einer zusätzlichen Harmonisierung und Standardisierung bedürfen, um eine Integration der Streitkräfte der EU-Mitgliedstaaten zu vereinfachen.
[/collapse] [collapse title=“Geflüchtetenpapier der JEF-Thüringen“]

Die JEF Thüringen,

… feststellend, dass die Europäische Union, wie es schon in der Präambel des Vertrages über die Europäische Union geschrieben steht, auf dem Bekenntnis zu Freiheit, Demokratie, Achtung der Menschenrechte und Grundfreiheiten, sowie Rechtsstaatlichkeit gegründet ist, woraus sich auch Recht auf Asyl, Religionsfreiheit und Bildung, sowie Nicht-Diskriminierung von LGBTIAQ* und ethnischen Minderheiten ableiten lassen,

… zur Kenntnis nehmend, dass die europäischen Staaten, insbesondere die Visegrad-Staaten, keine Bereitschaft zeigen, Geflüchtetenkontingente aufzunehmen,

… darauf verweisend, dass diese humanitären Herausforderungen nur gemeinsam geschultert werden können,

… bemerkend, dass das Dublin-Verordnung nur den Binnenstaaten nutzt und die Länder an der Außengrenze der EU alleine gelassen werden,

… feststellend, dass die bisherige Möglichkeit der Bildungs- und Integrationsangebote Flüchtlinge betreffend in keiner Weise dem Bedarf entsprechen,

… besorgt über die wachsenden rassistischen Tendenzen innerhalb der Bevölkerung, die jeder Verständigung im Wege stehen,

… anmerkend, dass die Integration der Bereitschaft beider Seiten, der Ankommenden, sowie der Aufnehmenden, bedarf und somit gegenseitige Aufklärung und Akzeptanz erfordert, um die Herausforderung der Schaffung einer gerechten und sozialen Gesellschaft zu schultern,

… feststellend, dass die offenen Grenzen die größte Errungenschaft der EU darstellen und dass die Schließung der Grenzen und die damit verbundene Aufweichung des Schengener Abkommens weder den Flüchtlingsstrom aufhalten, noch Sicherheit gewährleisten kann.

FORDERN,

… das ausnahmslose Offenhalten der Binnengrenzen in jedem Fall, dass Asylrecht zur alleinigen Unionskompetenz wird,

… die Schaffung eines E-Governance-Systems, mit dessen Hilfe Menschen auf der Suche nach Schutz online einen Antrag auf Einreise in die Europäische Union stellen können, über den innerhalb kürzester Zeit beschieden wird,

… die Schaffung von sicheren Einreisemöglichkeiten in die EU, bei dem Menschen auf der Flucht beim Passieren der Außengrenze direkt einen Asylantrag stellen können,

… die Bereitstellung finanzieller und personeller Ressourcen durch die Mitgliedsstaaten, die eine schnellere Bearbeitung von Asylanträgen überall in der Europäischen Union gewährleisten, falls Asylrecht Unionskompetenz wird,

… die Europäische Kommission dazu auf, einen Gesetzesvorschlag auf den Weg zu bringen, nach welchem neuen Einwohner*innen der Europäischen Union nach Annahme des Asylantrages vom Recht auf Freizügigkeit innerhalb der Union unter den gleichen Voraussetzungen wie EU-Bürger*innen Gebrauch machen können,

… dass sich alle europäischen Staaten gleichermaßen nach ihren Möglichkeiten an der europaweiten Verteilung der Flüchtenden beteiligen müssen, indem das Dublin-Verordnung durch einen europäischen Verteilungsschlüssel abgelöst wird. Dabei sollten Wünsche der Flüchtenden nach Möglichkeit berücksichtigt werden,

… die Berücksichtigung von schwerer Diskriminierung aufgrund Ethnie, Religion oder Zugehörigkeit zu LGBTIAQ*, auch wenn dies primär auf gesellschaftlicher und nicht juristischer Ebene stattfindet. Die genannten Faktoren sollen auch bei Asylsuchenden aus sog. „sicheren Herkunftsländern“ berücksichtigt werden,

… dass Geflüchtete nicht auf die Länder verteilt werden dürfen, wenn sie Diskriminierung aus den oben genannten Punkten zu befürchten haben, freien Zugang zu kostenlosen Sprachkursen für alle Geflüchteten von Anfang an,

… die Bereitstellung von qualifiziertem Lehrpersonal und Unterrichtsmaterial für Sprachkurse, sowohl für Erwachsene als auch für schulpflichtige Kinder parallel zum eigentlichen Fachunterricht,

… den erleichterten Zugang zu Studium, Aus- und Weiterbildung, vor allem durch die beschleunigte Anerkennung von Schul- und Bildungsabschlüssen sowie die Möglichkeit, diese in Deutschland schnellstmöglich nachzuholen,

… ein umfangreiches Angebot an kostenfreien Integrationskursen, die Rücksicht auf besondere Bedarfssituationen (z.B. familiäre Situation, Bildung etc.) nehmen,

… die Bereitstellung und Förderung von Projekten und Initiativen zur Bekämpfung von Rassismus, um Ängsten und Vorurteilen in der Bevölkerung entgegenzuwirken.
[/collapse] [/collapsibles] [/tab] [tab title=“2016-II“] [collapsibles] [collapse title=“Abbruch der EU-Beitrittsverhandlungen mit der Türkei“] Die JEF fordert die EU und ihre Mitgliedsstaaten auf, dass die EU-Beitrittsverhandlungen mit der Türkei abgebrochen werden und stattdessen die Türkei mit Sanktionen belegt werden.
Gleichzeitig sollte auch der „Flüchtlingsdeal“ mit der Türkei sofort beendet und wieder die Verteilung von flüchtenden und geflüchteten Menschen auf alle Mitgliedsstaaten forciert wer-den.
In den letzten Monaten hat sich die Türkei immer weiter zu einem autokratischen Staat entwickelt. Unter fadenscheinigen Vorwürfen werden Oppositionelle und Journalist*innen verfolgt und inhaftiert. Menschenrechte, und somit auch europäische Werte, werden mit Füßen getreten. Weiterhin wird in der Türkei auf die Wiedereinführung der Todesstrafe hingearbeitet und territoriale Ansprüche auf Mitgliedsländer der EU sowie Territorien des ehemaligen osmanischen Reichs angemeldet. Mittlerweile sehen wir die rote Linie überschritten und finden, dass solches Verhalten sanktioniert gehört.
Abgesehen von der aktuellen politischen Situation in der Türkei, besteht die Tatsache, dass durch das Eingreifen der türkischen Armee im kurdischen Teil der Türkei und Syrien und, dass die Türkei so selbst für die Vertreibung tausender Menschen verantwortlich ist, wir keine Möglichkeit sehen so den, ohnehin zweifelhaften, sogenannten „Flüchtlingsdeal“ weiterzuführen.
[/collapse] [collapse title=“Anti-Terror-Politik der EU“]

Die Jungen Europäischen Föderalisten

  • betonend, dass der Kampf gegen Terror eine wichtige Herausforderung für die Sicherheit global und innerhalb der EU darstellt,
  • feststellend, dass die Europäische Union gemäß den Verträgen nur begrenzt handlungsfähig im Bereich der Terrorismusbekämpfung ist (Missionen im Ausland zum Kampf gegen Terrorismus nach einstimmigem Ratsbeschluss gemäß Artikel 42 Abs. 1 und 4 in Verbindung mit Art. 43 Abs. 1 EUV; Maßnahmen gegen die Terrorismusfinanzierung gemäß Art. 75 AEUV im ordentlichen Gesetzgebungsverfahren; sowie Mindestvorschriften für Straftaten im Bereich des Terrorismus gemäß Art. 83 AEUV),
  • überzeugt, dass die Frage der Grenzsicherung bei der Bekämpfung des Terrorismus keine bedeutende Rolle einnimmt, da die Terrorismus zu Grunde liegenden Ideologien auch an geschlossenen Grenzen nicht Halt machen, die innere Einstellung von Grenzen überquerenden Menschen in der Regel nicht festgestellt werden kann und zudem eine Radikalisierung von zu Hause aus, über das Internet, und im Zusammenhang mit dem sozialen Umfeld sowie der sozialen Lage der Einzelnen wahrscheinlicher ist,
  • darauf hinweisend, dass präventive Maßnahmen das wichtigste Instrument für eine langfristige Bekämpfung terroristischer Aktivitäten darstellen,

Fordern:

  1. die Fortführung ziviler Missionen zur Terrorismusbekämpfung außerhalb der Europäischen Union im Rahmen der Gemeinsamen Außen- und Sicherheitspolitik unter zentraler Kontrolle der EU,
  2. eine Änderung der Verträge dahingehend, dass die Bekämpfung von Terrorismus innerhalb der Europäischen Union zur geteilten Zuständigkeit gemäß Art. 2 Abs. 2 AEUV wird,
  3. die Europäische Kommission dazu auf, einen Verordnungsentwurf zur Fusion von IntCen[1] und des EU Counter Terrorism Centers[2] als Untereinheit von Europol einzubringen, der die Aufgaben der neu geschaffenen Einheit klar definiert und ihre Arbeit einer parlamentarischen Kontrolle unterwirft. So soll eine effektive und grundrechtskonforme Arbeit zur Bekämpfung von Terrorismus gewährleistet werden. Unter anderem sollen der Einheit genügend personelle und finanzielle Ressourcen zur Analyse von Werbestrategien terroristischer Vereinigungen zur Verfügung gestellt werden. Nationale Daten und Informationen über die terroristischen Vereinigungen sollen in dieser Einheit zusammenlaufen,
  4. im Zusammenhang mit Punkt 3 ein Festhalten am Grundsatz der loyale Zusammenhalt gemäß Art. 4 Abs. 3 EUV um den notwendigen konstanten Fluss von Informationen aus den Mitgliedsstaaten an die neu geschaffene Einheit zu gewährleisten,
  5. die Bereitstellung finanzieller Mittel zur Unterstützung zivilgesellschaftlicher Initiativen, die sich mit der Prävention gegen Terrorismus beschäftigen,
  6. die Verstärkung des Radicalisation Awareness Network (RAN)[3] als eine Vernetzungsstelle für in der Prävention aktive Expert*innen.

[1] http://eeas.europa.eu/factsheets/docs/20150206_factsheet_eu_intcen_en.pdf

[2] https://www.europol.europa.eu/content/ectc

[3] http://ec.europa.eu/dgs/home-affairs/what-we-do/networks/radicalisation_awareness_network/index_en.htm
[/collapse] [collapse title=“Die Europäische Union soll Union der Republiken werden“]

Die Jungen Europäischen Föderalisten bekennen sich zum einem europäischen und demokratischen Bundesstaat. Jedoch gibt es in der EU einige Mitgliedsstaaten, in welchen es noch immer monarchische Staatsoberhäupter oder gleichartig besetzte legislative Kammern gibt.

Die JEF sieht darin einen erheblichen Widerspruch und fordert die Mitgliedsstaaten der EU auf, sich von ihren monarchischen und aristokratischen Altlasten zu befreien.

Im Detail fordert die JEF:

  • Abschaffung von monarchischen und aristokratischen Titeln
  • Ersetzen von monarchischen und aristokratischen Kammern und Staatsoberhäuptern durch tatsächlich demokratisch legitimierte Pendants
  • So genannter „Kronbesitz“ soll zu einem tatsächlichen Teil des entsprechenden Mitgliedsstaates werden und sich entsprechend den Regeln und Gesetzen des respektiven Mitgliedsstaates und der EU beugen
[/collapse] [collapse title=“Stärkung der (Menschen)Rechte von LGBTQI*+ Personen“] Die Jungen Europäischen Föderalisten Thüringen…

  • FESTSTELLEND, dass in der Europäischen Union durch die europäische Menschenrechtskonvention[1] die Gleichheit, Freiheit und Individualität aller Menschen in den Ländern der Europäischen Union gewährleistet werden muss
  • VERWEISEND, auf die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte von 1948[2]
  • und WAHRNEHMEND des beschlossenen Antrages „Für ein Europa der Familie und Liebe“ von der Landesversammlung der Jungen Europäischen Föderalisten Thüringen 2014

FORDERN:

  1. Die europaweite Anerkennung von gleichgeschlechtlichen Partnerschaften sowie deren rechtliche und steuerliche Gleichstellung zu traditionellen, heteronormativen Partnerschaften.
  2. Die Möglichkeit für gleichgeschlechtliche Paare, Kinder adoptieren zu dürfen um ihnen eine sichere und glückliche Kindheit zu gewährleisten.
  3. Dass die Änderung des Geschlechts für Intersex*-, Queer*- und Trans*personen europaweit vereinheitlicht und vereinfacht werden soll. Behörden sollen auch vor der Änderung im Personenstandswesen die Personen im gewählten Geschlecht anreden und entsprechende Pronomen verwenden.
  4. Die Einführung von Unisextoiletten, -duschen und -umkleiden in öffentlichen Gebäuden um Intersex*-, Queer*-, und Trans*personen einen Ort bereitzustellen, auf dem sie ohne Ängste und Zwänge auf Toilette gehen können.

[1] http://www.echr.coe.int/Documents/Convention_DEU.pdf

[2] http://www.ohchr.org/EN/UDHR/Documents/UDHR_Translations/ger.pdf

Dieser Beschluss wurde auf dem 64. Bundeskongress der Junge Europäische Föderalisten Deutschland in Bremen, 13.–15. Oktober 2017, Beschlusslage des Bundesverbands
[/collapse] [/collapsibles] [/tab] [tab title=“2017-I“] [collapsibles] [collapse title=“Antrag zur Einführung eines europäischen Mindestlohns“] Die Jungen Europäischen Föderalisten Thüringen,

  • IN DER ÜBERZEUGUNG, dass die wirtschaftliche Integration Europas auch eine Integration der Rechte von Arbeitnehmer*innen zur Folge haben muss,
  • IN DEM BEWUSSTSEIN, dass Arbeitnehmer*innenrechte einen unabdingbaren Teil des europäischen Wertekanons darstellen,
  • dabei BEZUG NEHMEND auf die Errichtung der Europäischen Säule sozialer Rechte (ESSR) sowie die Ziele europäischer Sozialpolitik, wie sie in Artikel 151 des Vertrages über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV) vorgesehen sind,
  • FESTSTELLEND, dass einige Mitgliedsstaaten nach wie vor versuchen, über Lohndumping einen Wettbewerbsvorteil auf dem Rücken von Beschäftigten zu erlangen,
  • SICH BESORGT ZEIGEND, dass in etlichen europäischen Staaten die Tarifdeckungsraten sowie der gewerkschaftliche Organisationsgrad abnehmen,
  • DAVON ÜBERZEUGT, dass faire und angemessene Löhne nicht als Kostenfaktor gesehen werden sollten, sondern der Verwirklichung des Binnenmarktes und der Arbeitskräftemobilität innerhalb der Union dienen,

FORDERN,

  1. Die Einführung eines europäischen Mindestlohnes, der zunächst 50%, später 60% des jeweils branchenspezifischen Durchschnittslohns. innerhalb eines Mitgliedsstaates betragen soll.
  2. Eine Änderung der Verträge dahingehend, dass die Union in Fragen der Lohnfindung eine geteilte Zuständigkeit gemäß Artikel 2 Absatz 2 AEUV erhält.
  3. Einen Überprüfungsmechanismus der EU-Kommission und die Möglichkeit bei Nichteinhaltung der Regelung im Rahmen des Vertragsverletzungsverfahrens der Artikel 258-260 AEUV Sanktionen gegen die Mitgliedsstaaten zu erlassen.
[/collapse] [/collapsibles] [/tab] [tab title=“2018″] [collapsibles] [collapse title=“Europa entdecken – mit subventionierten Unterkünften in EU-Partnerstädten“] Steuerflucht und Steuervermeidung von Unternehmen und Privatpersonen in Europa sind ein Problem, welches durch die nationalen Regierungen jahrelang aufgeschoben und nicht mit dem nötigen Nachdruck angepackt wurde. Dabei zeigen die Zahlen eindeutig, welchen volkswirtschaftlichen Schaden diese Praktiken anrichten: Man geht von ca. 60 Milliarden Euro aus, die in der Europäischen Union jährlich durch Steuerflucht der Allgemeinheit verloren gehen.
Die Veröffentlichung der so genannten „Paradise Papers“ hat, wie schon das so genannte „Lux Leaks“ und die „Panama Papers“, erneut diese Problematik in die Öffentlichkeit gebracht. Die Europäische Union kann dem Thema nicht länger ausweichen, sondern muss handeln.
Zwar ist anzuerkennen, dass der Handlungsspielraum der Union begrenzt ist, da Steuerpolitik eine exklusive Kompetenz der Mitgliedsstaaten darstellt. Dennoch sind einige Schritte möglich, die aus unserer Sicht gegangen werden müssen.

Wir fordern daher, dass:

  1. Die EU zeitnah eine „schwarze Liste“ anfertigt, auf der Staaten aufgelistet sind, gegen die steuerrechtliche Bedenken vorliegen oder die sich im Zuge eines Informationsaustausches unkooperativ verhalten.
  2. Die EU sich für Sanktionen gegen Steueroasen einsetzt. Diese könnten zum Beispiel in der Einstellung von Hilfsprogrammen der Weltbank oder des IWF liegen.
  3. Durch die Europäische Kommission und das Europäische Parlament Druck auf Mitgliedsstaaten der EU ausgeübt wird, ihre Steuergesetze so zu gestalten, dass „Steuertourismus“ innerhalb Europas nicht mehr möglich ist.
[/collapse] [collapse title=“Europa aber richtig: Europäisch Denken – europäisch Handeln“] Europa ist unbestritten ein erfolgreiches Friedensprojekt. Europas Selbstverständnis ist das der Zusammenarbeit, der Völkerverständigung und des Friedens und Miteinanders.

Doch die Basis liegt tiefer. Europa beruht auf einem hart erkämpften liberalen Demokratieverständnis. Neben diesen Gemeinsamkeiten und dem durch den Wirtschaftsraum geschaffenen Wohlstand verteidigt Europa wichtige freiheitliche Rechte.

Von Pressfreiheit über den Kampf gegen Monopole bis zur Einklagbarkeit von Grundrechtsverletzungen oder Gefahren für das körperliche Wohl. Damit schützt Europa die Grundprinzipen unserer Gesellschaft wie: Pressefreiheit, Meinungsfreiheit, Religionsfreiheit und Freie Entfaltung.
Zurzeit ist Europa uneffektiv. Das lässt sich an vielen Punkten festmachen. Die Exekutive hat kein Europäisches Mandat. Das bedeutet nach nationalen Denkmustern, Bestimmungen und Gegebenheiten sowie „Postenschacherei“ wird die Exekutive ohne direkte Rückführung auf Bürger*innen bestimmt. Ebenso wird das Parlament nach nationalen Listen im nationalen Denken gewählt. So kommen europäische Themen nur begrenzt zur Geltung und jede Nation diskutiert eigene Probleme. Dadurch können auch spalterische und unsolidarische Stimmungen aufkommen. Des Weiteren halten national gepolte Teile des gesellschaftlichen Diskurses wie die 4. Gewalt, die Presse Europa in seiner Wirkmacht oft klein. Eine kompetenzmächtige Europäische Union im nationalen Denken, ohne europäisches Mandat und Willen hat keine Zukunft. Die fehlenden Kompetenzen, Kompetenzunsicherheiten und fehlenden finanziellen Ressourcen der Nationen schaden den Menschen in Europa, wenn die Europäische Union ihrer Rolle nicht gerecht wird. Deshalb muss die Europäische Union sich weiterentwickeln um den Hoffnungen und Erwartungen, die nach wie vor viele in sie setzen, wieder gerecht zu werden.

Ein Europäisches Selbstverständnis reicht nicht.

Für ein Europa, das den Bürger*innen und europäischen Aufgaben gerecht wird, brauchte es entsprechende Strukturen. Ziel ist zu europäischen Themen ein europäischen statt nationalen Deutungsvorrang zu entwickeln, eine allgemein europäische Interpretation und in der Gegenrichtung europäische Wirkmacht gesellschaftlicher Gruppen sowie den Willen dazu. Ohne Europäische Denkmuster funktioniert Europa nicht. An Punkten festgemacht bedeutet das: Europäische Debatte, Europäische Presse, Europäische Listen, akzeptierte Europäische Organisationsstrukturen, europäische Interessensvertretung, europäische Willensbildung.

Wir treten in höherrangigen Gremien für diese Ziele ein und streben danach im Austausch unsere konkreten Forderungen zu ergänzen.
Innerhalb Thüringens fordern wir mit gutem Beispiel voran zu gehen. Thüringer Politik kann bei den Punkten Medien und Bildung zu den Zielen beitragen.

Medien:

Den Medien kommt bei Wahrnehmung und Willensbildung in einer Gesellschaft eine zentrale Rolle zu. Aufgrund dessen sind Medien ein Ansatzpunkt um Europa mehr in den Fokus zu rücken, europäische Debatten und Deutungsmuster zu entwickeln, sowie vielen europäischen Angeboten von Konsum bis Kultur eine Plattform zu geben.

Neben bundesweiten Medien tragen auch Thüringer Medien Verantwortung für Europa. Die Landesregierung ist in der Verantwortung Anreize zu schaffen, durch Steuer- und Subventionsmaßnahmen den Europaanteil, bei europäischem statt nationalem Deutungsrahmen, hoch zuschrauben. Der höhere finanzielle Spielraum soll genutzt werden um die Struktur der Medien mehr auf Europa auszurichten. Eine wirklich europäische Debatte ist nur durch europäische Mediennetzwerke möglich, wo auch Artikel/Beiträge, die in anderen Teilen Europas geschrieben/produziert werden, übersetzt und veröffentlicht werden. Auch wird ein höherer Aufwand, der sonst Qualitäts- und Wettbewerbsnachteile nach sich ziehen könnte, ausgeglichen und finanziell lukrativer gemacht. Tatsächlich trägt der Wettbewerb unter diesem Umstand für hochwertigen Europajournalismus bei. Auch eine „Europaquote“ von 20% mit mindestens 40% Nachrichten- und Politikprogramm, nach dem Konzept der Französischen Radioquote für Musik, ist erstrebbar. Der MDR überträgt das vollständige Fernsehduell der Spitzenkandidaten zur Europawahl. Des Weiteren soll FUNK sich durch ein eigenes internes Format stärker Europa widmen.

Ein Europa-Radiosender ist nötig! Die Nachrichtenberichterstattung ist hauptsächlich europäisch. Zu Debatten werden europäische statt nationale oder regionale Stimmen eingeholt. Das Musik oder Kulturangebot soll gemischt europäisch sein.

Bildung:

Das bereits bestehende thematisch übergreifende Fach GeWi (gesellschaftliche Wissenschaft, beinhaltet: Geschichte, Geologie Politik, Ethik, Philosophie) wird genutzt um Europa an passenden Stellen zu betrachten und eine europäischen Sicht zu gewähren. Auch wird im Zuge von Religions-, Ethik- und Identitätsthemen eine europäische Perspektive ermöglicht. Durch Landesmittel werden zusätzliche für alle zugängliche Austauschprogramme mit vorzugsweise den europäischen Partnerstädten etabliert, dass jede*r Schüler*in die Chance hat Europa kennen zu lernen und Freund*innen in anderen EU Mitgliedstaaten zu finden.

Die Europäische Bildung und Vernetzung darf jedoch nichtmit dem Verlassen der Schule enden. Austauschangebote für Studierende haben mittlerweile einen hohen Bekanntheitsgrad erreicht, während nur wenige Auszubildende die Chance ergreifen, einen Teil ihrer Ausbildung in einem anderen Teil Europas zu absolvieren, obwohl das Erasmus+ Programm auch ihnen grundsätzlich Auslandspraktika ermöglicht. In Thüringen kann vor allem durch Informationskampagnen, die sich sowohl an Azubis, als auch an ausbildende Unternehmen richten sollen, diesem Trend entgegen gewirkt werden. Doch nicht nur Informationsdefizite oder bürokratische Hürden können für viele ein Hindernis darstellen, Erfahrungen im Ausland zu sammeln, sondern auch (in der eigenen Wahrnehmung) fehlende Sprachkenntnisse. Auch hier kann bereits früh angesetzt werden: Schulen und Kindergärten müssen mehr als bisher auf Mehrsprachigkeit setzen. Um mehr Schulen den Sprung zum bilingualen Unterricht zu ermöglichen, sollen Fördermittel zur Verfügung gestellt werden.

[/collapse] [collapse title=“Intensivierung der Koordinationsfunktion innerhalb der Europäischen Drogenstrategie“]

Der Europäische Drogenbericht von 2017 hat erneut einen europaweiten Anstieg der Gesamtzahl der auf dem Drogenmarkt verfügbaren Substanzen ausmachen können. Neben dem medial vor allem in den USA verorteten Anstieg von opiodgestützen Sucht- und Todesfällen, ist insbesondere auch eine Zunahme von neuartigen psychoaktiven Substanzen in Europa zu vermerken.

Betrachtet man den Drogenmarkt Europas im globalem Bereich, so gilt es nicht nur als eines der wichtigsten Konsummärkte, sondern auch als Durchgangsstation für Drogen und -ausgangsstoffe, die zur Verarbeitung in andere Regionen abgefertigt werden. Auch als Produktionsstandort ist Europa sowohl für den regionalen Konsum als auch für den Export Teil des glokalen Drogennetzwerkes. Durch neue technologische Möglichkeiten in Produktion und Vertrieb, hat vor allem der Darknet-Markt an Bedeutungsgewinn für den Drogenschmuggel gewonnen, der die supranationale Koordinationsnotwendigkeit noch stärker hervorheben lässt.

Neben dieser allgemeingültigen Relevanz dieses Politikfeldes, ist eine nähere Auseinandersetzung hinsichtlich der Evaluation und Anpassung bestehender Strukturen auch anlässlich strategischer Kernvereinbarungen von Bedeutung. Im kommenden Jahr findet die UNGASS (United Nations General Assembly Special Session on Drugs), statt, auf der eine globale Roadmap zur Reform der Drogenpolitik etabliert und operationalisiert werden soll. Darüber hinaus endet 2020 die EU-eigene Strategierahmen zur Drogenpolitik 2013-2020, sowie der aktuell geltende EU-Aktionsplan zur Drogenbekämpfung 2017-2020.

Die folgenden Punkte sollen diesbezüglich den Aspekt der Koordinationsfunktion des Strategiepapiers Rechnung tragen, wo bislang noch unausgeschöpfte Potentiale zu verzeichnen sind.

Insbesondere ist zu berücksichtigen, dass die Strategieentwicklung in Abstimmung und unter gegenseitiger Berücksichtigung der EU-Gesundheitsstrategie, die auch im Jahr 2020 einer Bearbeitung unterzogen wird, zu geschehen ist. Die Parallelstruktur von Aktionsplänen und Agenden müssen aufgebrochen werden und stattdessen klar auf einander Bezug nehmen. Des Weiteren wird somit das wichtige Zeichen gesetzt, dass Drogenkonsumierende primär als Patienten und nicht als Straftäter zu behandeln sind.

Gleichzeitig muss zur Eindämmung von Handelsströmen und Produktionsstandorten sichergestellt werden, dass der Austausch von quantitativen und qualitativen Daten zwischen Eurojust (Einheit für justizielle Zusammenarbeit der Europäischen Union), Europol (Polizeibehörde der EU), und der EMCDDA (European Monitoring Centre for Drugs and Drug Addiction) ausgebaut wird, um eine möglichst exakte und entwicklungsadaptive Übersicht des überaus volatilen Drogenmarktes und der ihm nahestehenden Kriminalitiätsfelder wie die Finanzierung von Organsierter Kriminalität und Terrorismus, Menschenhandel zu erreichen. Neben den Informationen von Seiten der Strafverfolgung, ist selbstverständlich der bestehende enge Kontakt mit zivilgesellschaftlichen Gruppen, medizinischen und psychologischen Forschungs- und Behandlungs- sowie Aufklärungsstellen und den nationalen Beobachtungsstellen REITOX (European Information Network on Drugs and Drug Addiction) zu pflegen.

Außerdem sollte neben dem traditionellen Fokus auf illegale Drogen der Strategie eine weitere Säule hinsichtlich einer gesamtheitlichen Suchtbetrachtung inklusiver legaler Drogen (bspw. Zigaretten, Alkohol, z.T. Cannabis) sowie drogenunbedingter Abhängigkeiten (bspw. Spielsucht) aufgrund des steigenden Forschungsstands in Bezug auf cross-addictions und Subsitutionssüchten.

Innerhalb der Staatengemeinschaft herrscht in Bezug auf die Rechtsvorschriften der Mitgliedsstaaten immer noch eine bemerkenswerte Diversität hinsichtlich der Rechtsvorschriften in der Drogenpolitik. Mit Verweis auf die statistisch signifikante Senkung der Anzahl drogenkonsumierender Jugendlicher und Problemkonsumierenden, drogenbezogener Delikte und drogenbedingter Erkrankungen in Folge der Einführung einer liberalen Drogenpolitik in Portugal, gilt es (dem Anspruch einer „evidenzbasiereten und gemeinsamen Rahmenstruktur“ folgend) eine Abkehr von restriktiven Drogenpolitiken in allen Mitgliedsländern zu empfehlen und die Entkriminalisierung von Besitz und Konsum festgelegter Mindestmengen an weichen und harten Drogen in den Mitgliedsländern zu ermöglichen. Die bereits zentrale Stellung von Prävention und Schadens- sowie Risikominimierung innerhalb der Zielstellung der Nachfrage- und Angebotsreduktion im bestehenden Strategiepapier bietet dafür einen geeigneten Ausgangspunkt und gilt es in die neue Version zu übertragen und im Rahmen der Aktionspläne zu konkretisieren.

[/collapse] [collapse title=“Sicherheitspolitik der Europäischen Union“]

Die Jungen Europäischen Föderalisten Thüringen …
… IN BEKRÄFTIGUNG des Wunsches, der Geißel des Krieges in der Welt entschlossen entgegenzutreten,
… ENTSCHLOSSEN, nur in Übereinstimmung mit der Charta der Vereinten Nationen und den von den Institutionen der Vereinten Nationen beschlossenen Resolutionen zu handeln,
… IN DEM BEWUSSTSEIN, dass der Friede in Europa und der Welt zuvörderst durch Kooperation und Freundschaft gewahrt wird,
… IN ANERKENNUNG DESSEN, dass EU-Mitgliedstaaten schon in Kooperation auf dem Gebiet der Streitkräfte getreten sind,
… ANMERKEND, dass europäische Streitkräfte nicht in Konkurrenz zur NATO stehen sollen,
… MIT DEM ZIEL, den Weg zu europäischen Streitkräften weiter voranzutreiben,
… IN DER ÜBERZEUGUNG, dass den europäischen Streitkräften der Aufbau eines Verteidigungsministeriums der Europäischen Union unter Kontrolle des Europäischen Parlamentes vorausgehen muss,
… Feststellend, dass sich die Weltweite Sicherheitslage in den letzten Jahren geändert hat,
… Unter Hinweis, dass eine gemeinsame Sicherheitspolitik eine große Hürde für die europäische Integration darstellt,

FORDERN:

… den Ausbau von bilateralen Beziehungen zwischen den Streitkräften der EU-Mitgliedstaaten und gegenseitige Eingliederung von Truppenteilen anderer EU-Mitgliedstaaten, bis diese multinationalen Verbände in europäische Streitkräfte überführt werden,
… eine Erhöhung der Anzahl von europaweiten, multinationalen Ausbildungsvorhaben,
… die Schaffung eines Austauschprogramms für Offiziere, welches es im erheblichen Umfang und unter einfachen Rahmenbedingungen ermöglicht für einen fest umgrenzten Zeitraum in anderen europäischen Streitkräften zu dienen. Insbesondere soll durch eine erhöhte Modularität der Ausbildung ermöglicht werden, Teile der Ausbildung in anderen Streitkräften der EU-Mitgliedstaaten zu absolvieren,
… die Reform des Eurokorps zu einem ständigen Verband mit hoher Einsatzbereitschaft,
… eine Modernisierung der Streitkräfte der EU-Mitgliedstaaten unter Abstimmung mit der*m Hohen Vertreter*in der EU für Außen- und Sicherheitspolitik, mit dem Ziel einsatzbereite Streitkräfte zu erhalten, welche auf die Herausforderungen unserer Zeit angemessen reagieren können und Kapazitäten haben, friedenserhaltende und friedenserzwingende Maßnahmen nach Maßgaben der Vereinten Nationen weltweit durchzuführen,
… den Aufbau von Kompetenzen des Militärstabs in den Bereichen Standardisierung von Verfahren, Ausbildung, Material und Beschaffung. Die bisherigen Vorgaben zur Standardisierung sollen eingehalten werden, darüber hinaus soll der Militärstab im Rahmen von PESCO Vorschläge entwickeln, welche Bereiche einer zusätzlichen Harmonisierung und Standardisierung bedürfen, um eine Integration der Streitkräfte der EU-Mitgliedstaaten zu vereinfachen.
… eine Anpassung des Sicherheitsverständnis zwischen den EU Staaten. Dabei muss eine gemeinsame Sicherheitspolitik, sowohl nach innen als auch nach außen, vorbereitet werden. Grundsätzliche Normen für die Ausübung der Staatsgewalt müssen europaweit etabliert werden.

[/collapse] [collapse title=“Nachhaltigkeitsgebot für die Arbeit des Landesverbandes“]

Die JEF Thüringen setzt sich zur Aufgabe im Angesicht der globalen ökologischen Situation ihren bescheidenen Teil zur Lösung der mit ihr einhergehenden Probleme beizutragen.

Zu diesem Zweck wird ein neuer ökologischer Handlungsgrundsatz dem bestehenden ökonomischen Grundsatz zur Seite gestellt.

Unter Berücksichtigung finanzieller Umsetzbarkeit, soll der Verein in jeder Situation so weit nachhaltig handeln, wie ohne Beeinträchtigung des Arbeitsablaufs möglich.

Nachhaltig meint hier das Schonen der natürlichen Ressourcen durch sorgfältige und umsichtige Materialplanung und -beschaffung, sowie einen schonenden Umgang mit verfügbaren Mitteln.

Ziel ist es, das ökologische Bewusstsein in jedem Mitglied individuell zu steigern und einen Beitrag zur Rettung des Planeten zu leisten.

[/collapse] [/collapsibles] [/tab] [tab title=“2019″ active=“true“] [collapsibles] [collapse title=“Klima schützen, Energiesteuer einführen“] Seit Monaten gehen junge Menschen auf die Straße, um darauf aufmerksam zu machen, dass eine Klimakatastrophe nur verhindert werden kann und die Pariser Klimaziele nur eingehalten werden können, wenn ein radikales Umdenken im Bereich der Umwelt- und Klimapolitik erfolgt. Vergangene und aktuelle Versuche die Klimakrise aufzuhalten oder umzukehren sind gescheitert und es sind weiterhin keine ausreichenden Bemühungen der Politikerinnen und Politiker die Problematik anzupacken ersichtlich.

In aktuellen Debatten dominiert die Einführung einer CO2-Steuer, die  beispielsweise in Schweden schon in den 90er Jahren eingeführt wurde. Wir denken, dass das zu kurz greift und fordern stattdessen eine Besteuerung sämtlicher Energieformen auf EU-Ebene, um den Übergang zu einer weniger ressourcenintensiven Wirtschaft sicherzustellen. Laut Bundesministerium für Wirtschaft und Energie ist der weltweite Energieverbrauch in den letzten 30 Jahren kontinuierlich angestiegen. Auch wenn es der Name nicht offenbart, werden wir irgendwann an die Grenzen der Nutzung von erneuerbaren Energien stoßen, da auch erneuerbare Energien Effizienzgrenzen unterliegen und der Entzug freier Energie aus dem Erdsystem zwangsläufig zu Veränderungen der Umwelt und des Erdsystems führen wird, dessen Folgen momentan nicht abschätzbar sind. Zudem haben auch erneuerbare Energien gewisse Nachteile, wie einen erhöhten Platzbedarf oder den Verbrauch von seltenen Rohstoffen. Deswegen sind wir der Auffassung, dass eine Verringerung des allgemeinen Energieverbrauchs die nachhaltigere Lösung ist. Im Konkreten fordert die JEF Thüringen:

  • Einführung einer europaweiten Energiesteuer für alle Energiekonsument*innen abgerechnet pro verbrauchter Kilowattstunde
  • Eine Änderung der Verträge dahingehend, dass die Union in Fragen der Steuererhebung eine geteilte Zuständigkeit gemäß Artikel 2 Absatz 2 AEUV erhält
  • Eine Mindestbesteuerung auf alle Energieformen und höhere Abgaben je nach Anteil von fossilen Brennstoffen im Energiemix
  • Pro Kopf Ausschüttung der Steuergewinne an die Bevölkerung, um kleine Haushalte zu entlasten und Anreize zu schaffen weniger Energie zu verbrauchen. Menschen mit einem niedrigen Energieverbrauch werden durch diese Umverteilung zu „Nettogewinnern“ der Energiesteuer, weil sie durch die Umverteilung der Steuer mehr Geld zurückbekommen als sie ursprünglich abgegeben haben.
  • Vollständige Abschaffung von Subventionen für die Energiegewinnung aus fossilen Brennstoffen
  • Erhöhte Förderung zur Entwicklung von Energiespeichern
[/collapse] [collapse title=“Kein Podium für Antisemitismus und Rassismus“]

Die JEF Thüringen verstehen sich als europäisch-föderalistischer Verband konsequent internationalistisch. Daraus leitet sich gleichzeitig eine Opposition zu allen Formen nationalistischer Kleingeistigkeit ab. Folglich muss gelten: Wer antisemitische, rassistische und/oder nationalistische Positionen vertritt, kann für unsere Organisation kein Bündnispartner sein.

Beispiele für solche Parteien, bei denen sich die Zusammenarbeit aus Sicht der JEF Thüringen verbietet, sind die folgenden:

  • Alternative für Deutschland (AfD)
  • Deutsche Mitte
  • Der III. Weg
  • Marxistisch-Leninistische Partei Deutschlands (MLPD)
  • Nationaldemokratische Partei Deutschlands (NPD)
  • Die Rechte
  • Bürgerrechtsbewegung Solidarität (BüSo)
  • Bündnis Zukunft Hildburghausen
  • Aufbruch deutscher Patrioten Mitteldeutschland

Diese Liste ist selbstverständlich nicht vollständig, sondern soll lediglich einen Überblick über das ausgeschlossene Spektrum geben. Falls eine Organisation bei uns für eine Kooperation anfragt, muss im Sinne dieses Beschlusses ganz genau geprüft werden, in wie weit diese spezifische Organisation oder Partei von uns ein Podium bekommen kann.
[/collapse] [collapse title=“Europäischen Mindestlohn einführen!“]

Die Frage des sozialen Zusammenhaltes in Europa ist in Zeiten wachsender Ungleichheiten eines der zentralen Themen unseres Zusammenlebens in der Europäischen Union. Wir als Junge Europäische Föderalisten Thüringen bekennen uns dabei klar zu der Notwendigkeit einer verstärkten Integration auch im Bereich der Sozialpolitik, die bislang fast ausschließlich von den Nationalstaaten bestimmt wird.

Diese Position verdeutlicht sich in unserer bestehenden Beschlusslage zur „Einführung eines europäischen Mindestlohns“ vom 18.06.2017, die mit diesem Beschluss eine Aktualisierung erfährt, ebenso in der Beschlusslage der JEF Deutschland zu „Mehr Verbindlichkeit der Europäischen Säule Sozialer Rechte“ vom 13.10.2018.

Die wirtschaftliche Integration Europas ist eine Erfolgsgeschichte, die dem Kontinent wachsenden Wohlstand gebracht hat. Der Aufbau eines gemeinsamen (Arbeits-)Marktes ging allerdings nicht einher mit dem Aufbau gemeinsamer Arbeitnehmer*innenrechte – obgleich Arbeitnehmer*innen einen wichtigen und unabdingbaren Teil jedes wirtschaftlichen Wachstums darstellen.

Ihre Rechte sollten daher selbstverständlicher Teil des gemeinsamen Binnenmarktes in der EU sein. Die Europäische Säule Sozialer Rechte gemäß Artikel 151 des Vertrages über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV) ist ein Schritt in diese Richtung, dem allerdings nach wie vor die Verbindlichkeit sowie konkrete Ausgestaltung fehlt.

Leider müssen wir auch nach wie vor feststellen, dass wir von einer Angleichung der Lebensverhältnisse, die eines der zentralen Ziele europäischer Integration darstellt, weit entfernt sind. Dabei geht es ausdrücklich nicht darum, alle Mitgliedsstaaten der EU in sozialen Fragen gleich zu behandeln. Die Wirtschaftskraft, das Lohnniveau oder die Lebenshaltungskosten sind innerhalb der Europäischen Union teils sehr unterschiedlich.

Allerdings muss klar gemacht werden, dass Lohndumping auf dem Rücken der Arbeitnehmer*innen kein legitimes Mittel zur Erlangung von Wettbewerbsvorteilen ist. Das gilt sowohl innerhalb der Staaten als auch bei grenzüberschreitend erbrachten Dienstleistungen. In jedem Mitgliedsstaat der EU muss daher ein Mindestmaß an sozialer Absicherung von Arbeitnehmer*innen gegeben sein. Da in etlichen europäischen Staaten die Tarifdeckungsraten rückläufig sind und der gewerkschaftliche  Organisationsgrad abnimmt, ist hier eine gesetzgeberische Regelung notwendig.

Zahlreiche europäische Staaten besitzen bereits einen nationalen Mindestlohn. 22 der aktuell 28 Mitgliedsstaaten haben eine solche Regelung. Allerdings sind diese Mindestlöhne oftmals nur symbolische Akte und tragen nicht zu fairer und menschenwürdiger Bezahlung bei. So liegt der Mindestlohn in Bulgarien aktuell bei gerade einmal 1,72€ pro Stunde. Die aus unserer Sicht sinnvolle Grenze für einen Mindestlohn von 60% des länderspezifischen Durchschnittslohnes wird aktuell von kaum einer nationalen Mindestlohnregelung innerhalb der EU erfüllt. Auch die deutsche Regelung erfüllt dies nicht.

Die JEF Thüringen fordert daher:

  1. Die Einführung eines europäischen Mindestlohns, der 60% des Durchschnittslohns innerhalb eines Mitgliedsstaates betragen soll. Darüber hinausgehende Abschlüsse der Tarifpartner bleiben im Rahmen der Tarifautonomie immer möglich.
  2. Eine Änderung der Verträge dahingehend, dass die Union in Fragen der Arbeitsentgelte eine geteilte Zuständigkeit gemäß Artikel 2 Absatz 2 AEUV erhält.
  3. Eine konsequente Umsetzung der ab 2020 geltenden, modernisierten Entsenderichtlinie, damit gleicher Lohn am gleichen Ort für gleiche Arbeit unabhängig von der nationalen Staatsbürgerschaft des*r Arbeitnehmers*in gilt. Es gilt bei grenzüberschreitend erbrachten Dienstleistungen entsprechend stets der Mindestlohn des Aufnahmelandes.
  4. Einen Sanktionsmechanismus seitens der Europäischen Kommission bei Nichteinhaltung der in den Punkten 1 und 3 genannten Regelungen im Rahmen des Vertragsverletzungsverfahrens der Artikel 258-260 AEUV sowie eine Einklagbarkeit dieser Rechte für Arbeitnehmer*innen.
    [/collapse]
[collapse title=“Europäischen Flugverkehr regulieren im Sinne der Umwelt“]

Nachdem in den letzten Jahren die Folgen der Klimakrise immer deutlicher wurden ist es essentiell, eine klare und starke europäische Klimapolitik zu verfolgen. Da ein großer Anteil des CO2 Ausstoß auf den Verkehrssektor zurückzuführen ist, sollte jede Klimaschutzbemühung der EU vor allem dort ansetzten. Von all den möglichen Transportmittel, die EU Bürger*innen benutzten, um sich innerhalb des Unionsgebiet fortzubewegen, ist das Flugzeug das klimaunfreundlichste Beförderungsmittel.
Im Vergleich zu anderen Verkehrsmitteln wird pro zurückgelegten Kilometer das Mehrfache an CO2 ausgestoßen. Vor allem im Vergleich zu Öffentlichen Verkehrsmitteln, wie zum Beispiel Zug oder Bus, wird auf den meisten Strecken das zehnfache an CO2 ausgestoßen. Um hier den CO2 Anteil stark zu reduzieren, sollte die EU den Luftverkehr wie folgt regulieren:

  • Kerosin für Flüge innerhalb der EU darf nicht mehr staatlich subventioniert werden, sondern muss – wie andere fossile Treibstoffe – besteuert oder gleichwertig bepreist werden.
  • Fluglinien müssen eine Form eines CO2-Preises zahlen. Höhe des Preises und Nutzung des eingenommenen Geldes sollen innerhalb der EU einheitlich geregelt werden.
  • Flugverbindungen, die als Kurzstreckenflüge klassifiziert werden können, sollten graduell teurer werden durch eine dafür eingesetzte Steuer, die je kürzer die Distanz zwischen den Flughäfen, umso höher ausfällt
  • Forschungsprojekte sollen gezielt gefördert werden, welche an Alternativen für Kerosin forschen. Speziell soll die Entwicklung des Elektroflugzeugs oder Wasserstoffflugzeug gefördert werden, damit zukünftig auf Kurz- und Mittelstrecken klimafreundliche Flugzeuge eingesetzt werden können.
  • Die EU muss global eine Vorreiterrolle in der Bepreisung des Flugverkehrs einnehmen. Für startenden und landende Interunionalflüge sollen Abgaben in gleicher Höhe wie für Flüge innerhalb der EU erhoben werden, sofern und soweit der Herkunfts- bzw. Zielstaat keine entsprechenden Abgaben erhebt.

Um den Flugverkehr zu reduzieren, soll der Zugverkehr in Europa durch folgende Maßnahmen gefördert werden:

  • Schaffung eines europaweiten integralen Taktfahrplans im Fernverkehr
  • Europaweite Abschaffung der Mehrwertsteuer auf Personenschienenverkehr
  • Schließung infrastruktureller Lücken im Schienennetz an nationalen Grenzen
  • Weitere Verbindliche Vereinheitlichung technischer System unter Aufsicht EU.
[/collapse] [/collapsibles] [/tab] [tab title=“2020″] [collapsibles] [collapse title=“Wir unterstützen den europäischen Green Deal!“]

Bereits in unserem Leitantrag zum Buko 2019 haben wir, die Jungen Europäischen Förderalist*innen, uns dazu bekannt, dass die katastrophalen und irreparablen Folgen der menschengemachten Klimakrise nicht nur für eine Spaltung der EU sorgen können, sondern auch den nächsten Generationen ihre Lebensgrundlagen rauben. Wir haben in unserem Beschluss an die EU appelliert, “weitere Klimaziele [zu] setzen und auch international auf die Einhaltung der Klimaziele hin[zu]arbeiten”. Mit dem “Green Deal” hat die Europäische Kommission nun einen umfangreichen Aktionsplan für eine nachhaltige Gestaltung der europäischen Wirtschaft vorgestellt, welcher durch Strategien in allen Politikbereichen erreicht werden soll. Dieser, ganz im Sinne eines von uns geforderten “multisektoralen Ansatz[es] mit einer Vielzahl von Maßnahmen”, zielt auf eine grundlegende Veränderung der europäischen Klimapolitik und legt die Basis für eine europaweite Klimaneutralität bis 2050. Wir, als pro-europäischer Jugendverband, begrüßen die Klimaziele der Europäischen Kommission und stellen uns entschieden hinter die Forderungen des Green Deal. Bislang umfasst unsere Beschlusslage zu klimapolitischen Themen lediglich drei Beschlüsse. Umso wichtiger ist es daher, dass wir uns als Junge Europäische Föderalist*innen aktiver zum Umwelt- und Klimaschutz positionieren und die Ziele des Green Deal fördern, denn die Klimakrise trifft insbesondere unsere Generation. Um eine europaweite Klimaneutralität zu erreichen sehen wir insbesondere drei
Bereiche des Green Deals als essentiell an, da sie die wichtigsten Sektoren betreffen: Biodiversität &
nachhaltige Landwirtschaft, Mobilität und Energie & Industrie. Ein dringender Handlungsbedarf ergibt
sich unter anderem für uns als JEF Deutschland, da die Bundesrepublik in diesen Bereichen bereits
mehrfach gegen EU-Richtlinien verstoßen hat.
Biodiversität & nachhaltige Landwirtschaft
Eine holistische Strategie zur Bekämpfung der Klimakatastrophe in Form des Schutzes unseres Ökosystems, einer nachhaltigen Bewirtschaftung und Düngung der Böden und der Erhaltung der
Biodiversität wäre ein maßgeblicher Schritt, um dafür zu sorgen, dass die enorm vom Klima abhängige
Landwirtschaft auch in der Zukunft, gute Bedingungen für das (Über-)Leben von Menschen, Tieren und
Pflanzen schafft. Durch die Covid-19 Krise ist es jetzt umso wichtiger, für eine erhöhte Biodiversität
und nachhaltige Landwirtschaft zu sorgen, um ihre ökonomischen und ökologischen Folgen zu
begrenzen und abzufedern.

Nitratrichtlinie
Einhaltung der EU-Grundwasserrichtlinie (GWRL) und der Richtlinie 33 des Rates vom 12. Dezember 1991 zum Schutz der Gewässer vor Verunreinigung durch Nitrat aus landwirtschaftlichen Quellen

Strengere Kontrolle der Einhaltung des Nitratwerts von 50mg/l durch die EU Kommission

Massentierhaltung
Subvention von tiergerechter Haltung
Reduktion der Massentierhaltung
Verschärfung der EU Düngeverordnung

EU-Biodiversitätsstrategie 2030
Implementierung der EU Biodiversitätsstrategie mit Aktionsplan
Ausweitung & Vergrößerung spezieller Schutzbezirke zur Bienenzucht
Stärkung der Lebensmittelsicherheit durch Umsetzung der “From-Farm-to-Fork”- Strategie

Mobilität
Innerhalb der Europäischen Union entfällt ein Viertel der Treibhausgasemissionen auf den
Verkehrssektor. Wie im Europäischen Green Deal bereits richtig benannt wurde, müssen die
verkehrsbedingten Emissionen bis 2050 um 90% gegenüber 1990 gesenkt werden, um Klimaneutralität
zu erreichen. Alle Bereiche des Verkehrs (Straße, Schiene, Luft- und Schifffahrt) müssen dazu beitragen,
diese Verringerung zu erreichen. Darüber hinaus ist die Förderung von umweltfreundlichen
Verkehrsmitteln ein essenzielles Mittel, um die nachhaltige Mobilität der Zukunft zu gestalten.

Die EU sollte sich deshalb besonders auf folgende Bereiche konzentrieren:
Ausbau der Infrastruktur für grenzübergreifenden innereuropäischen Schienen- und Radverkehr
Im Zuge dessen sollte ein wesentlicher Anteil des Güterbinnenverkehrs von der Straße auf die Schiene und Binnenwasserstraßen verlagert werden
Verkehr sollte in Städten umweltfreundlicher werden (weniger Schadstoff-Ausstoß CO2 & NO2)
Mehr Subventionen für Projekte im öffentlichen Nahverkehr und den Ausbau von Fahrradinfrastruktur
Förderung der Entwicklung und Herstellung nachhaltiger und alternativer Kraftstoffe

Energie & Industrie
Erzeugung und Verbrauch von Energie verursachen in der EU drei Viertel der Treibhausgasemissionen. Ein entscheidender Baustein für das Erreichen der Reduktionsziele ist deshalb die konsequente Energiewende weg von fossilen hin zu erneuerbaren Energieträgern. Darüber hinaus tragen die Sicherstellung der Versorgungssicherheit sowie die Senkung des Energie- und Ressourcenverbrauchs, u.a. durch den Wandel der Industrien hin zur Kreislaufwirtschaft, zum Gelingen der klimapolitischen Ziele der EU bei.

Energiewende
Einigung auf ein ambitioniertes EU-CO2-Reduktionsziel
Massiver Ausbau erneuerbarer Energieträger
Förderung von Dekarbonisierung und Modernisierung durch sukzessiven Abbau steuerlicher Vorteile für fossile Energien
Vermeidung regulatorischer Fehlanreize
Berücksichtigung von Umweltrisiken bei Gewinnung von Rohstoffen 79 für und Bau von “erneuerbaren” Kraftwerken und Anlagen Versorgungssicherheit
Ausbau und grenzübergreifende Kopplung der Energienetze, um schwankende Verfügbarkeit von sauberer Energie auffangen zu können
Weiterer Ausbau der Speicherkapazitäten für erneuerbare Energieträger
Prinzip der dezentralen Energieerzeugung beim Ausbau erneuerbarer Energien, um die Gefahr von Versorgungsstörungen zu senken

Senkung des Energie- und Ressourcenverbrauchs
Ausschöpfung von Potenzialen für Energieeffizienz, etwa in den Bereichen Kraft-Wärme- Kopplung und Wärmedämmung
Wandel der Industrie von reiner Wertschöpfungskettenlogik zu Kreislaufwirtschaft
Einführung wirksamer Rücknahmesysteme zur Erhöhung der Recyclingquote
Vermeidung von Rebound-Effekten, bei denen effizienzbedingte Einsparungen durch häufigere oder intensivere Nutzung von Energie oder Ressourcen wettgemacht werden

[/collapse] [collapse title=“Für ein demokratischeres Europa – für ein echtes europäisches Wahlrecht“]

Bei der Konferenz zur Zukunft Europas werden die Weichen für die nächsten Jahrzehnte gestellt.
Sollte eine Reform der EU-Verträge angestrebt werden, muss ein wichtiger, aber unscheinbarer Baustein verändert werden, der bislang eher einen Bremsklotz für die Demokratisierung der EU darstellt.
Artikel 223 AEUV betrifft das Wahlrecht zum Europäischen Parlament. Bislang gelten nur die in Artikel 14 EUV definierten allgemeinen Wahlrechtsgrundsätze. Die konkrete Umsetzung ist aber bisher den Mitgliedsstaaten durch nationale Wahlgesetze überlassen, da bislang kein einheitliches Wahlrecht für die Wahl zum Europäischen Parlament existiert. Ein solches kann nur bei Einstimmigkeit der Mitgliedsstaaten im Rat beschlossen werden. Zudem müssen die Mitgliedsstaaten nach ihren eigenen verfassungsrechtlichen Bestimmungen zustimmen. In Deutschland etwa ist die Zustimmung von Bundestag und Bundesrat notwendig. Das Vorschlagsrecht des Europäischen Parlaments für einen solchen Rechtsakt ist de facto wertlos, da jeder Mitgliedsstaat ein Vetorecht hat.
Wir fordern daher: bei einer Reform der EU-Verträge muss Art. 223 dahingehend abgeändert werden, dass ein gemeinsames Wahlrecht für das Europäische Parlament auf Vorschlag des EP mit qualifizierter Mehrheit der Mitgliedsstaaten im Rat beschlossen werden kann.

[/collapse] [collapse title=“Gleicher Lohn für Gleiche Arbeit!“]

Heutzutage sind mehr Frauen erwerbstätig als je zuvor. Trotzdem nimmt die Verdienstlücke zwischen Männern und Frauen tendenziell immer mehr zu. Nach einer Statistik des European Institute for Gender Equality von 2019 verdienen Frauen pro Stunde in der europäischen Union im Durchschnitt 16% weniger als Männer. Deutschland ist im EU-weiten Vergleich mit einer Gender Pay Gap von 21% das Land mit der drittgrößten Verdienstlücke der EU. Der Global Gender Gap Report des Weltwirtschaftsforum prognostiziert, dass es noch 200 Jahre dauern wird, bis Männer und Frauen gleichgestellt sind. Es kann nicht sein, dass Frauen bei gleicher Position und Qualifikation immer noch wesentlich weniger verdienen als Männer.
Gerade die europaweite Freizügigkeit fordert gesamteuropäische Lösungen für Probleme, die Arbeitnehmer*innen in der EU betreffen. Deshalb ist es Zeit für uns Jungen Europäischen Föderalist*innen uns diesem Thema endlich anzunehmen. Denn die JEF Deutschland haben zum Thema Geschlechtergerechtigkeit noch viel nachzuholen. Es gibt in der Beschlusssammlung der JEF Deutschland bisher keinen einzigen Beschluss zu diesem Thema. Das muss sich ändern.
Deshalb fordern wir:
– Die Ergreifung weitreichender Maßnahmen zur Beseitigung der geschlechterspezifischen Entgeltungleichheit

Durch:
-> Implementierung des Artikel 157 der TFEU, der EU Richtlinie 2006/54/EC und der Kommissionsempfehlung 2014/124/EU

-> bessere Entlohnung für soziale Berufe (z.B. Krankenfleger*innen)

-> Entgelttransparenz in der EU /verpflichtende Offenlegung der Löhne ohne vorhergehenden Antrag beim Arbeitgeber (orientiert an Dänemark)

-> Familienarbeitszeit, geteilte Elternzeit & mehr Kinderbetreuungsplätze

-> EU-finanzierte Awareness Schulungen für Personalabteilungen und Führungskräfte & Empowerment Workshops für Berufseinsteiger*innen

[/collapse] [collapse title=“Rechtsstaatlichkeit ins Zentrum europäischer Politik rücken“]

Die Europäische Union ist auf den Werten von Demokratie und Rechtsstaatlichkeit aufgebaut. Rechtsstaatlichkeit schützt die Bürger*innen in Europa vor Willkür und schafft Sicherheit für soziale und wirtschaftliche Betätigung.

In den letzten Jahren mussten wir aber sehen, wie sich in einigen Mitgliedsstaaten der EU erhebliche Probleme mit der Einhaltung grundlegender rechtsstaatlicher Prinzipien entwickelten. Diese Entwicklungen zeigen uns, dass wir Rechtsstaatlichkeit in Europa nicht als gegeben hinnehmen können, sondern sie immer wieder neu gewonnen werden muss.

Wir begrüßen daher den Vorschlag von Kommissions-Vizepräsidentin Jourová, zukünftig die Köhasionsmittel aus dem neuen Mehrjährigen Finanzrahmen 2021-2027 an die Einhaltung rechtsstaatlicher Prinzipien zu koppeln. Leider gibt es dagegen erheblichen Widerstand aus einigen Mitgliedsstaaten. Da der Europäische Rat dem neuen Haushalt zustimmen muss, ist eine weitere Blockade oder Aufweichung zu befürchten.

Wir begrüßen des weiteren die Initiative der Kommission, in jährlichen Überprüfungszyklen Rechtsstaatlichkeitsberichte über alle 27 Mitgliedsstaaten zu verfassen, um Fehlentwicklungen zeitnah
offenlegen zu können.

Die genannten Initiativen sind ein guter Anfang. Sie müssen nun allerdings auch mit Leben gefüllt werden.
Daher fordern die Jungen Europäischen Föderalisten Thüringen:

1. Die Koppelung der Vergabe von Kohäsionsmitteln an die Einhaltung rechtsstaatlicher Prinzipien im  Mehrjährigen Finanzrahmen 2021-2027. Nichteinhaltung dieser Prinzipien kann mit einer teilweisen oder vollständigen Streichung oder einer Aussetzung der Kohäsionsmittel durch die Kommission einher gehen. Der Europäische Rat hat die Möglichkeit, den Maßnahmen mit qualifizierter Mehrheit zu widersprechen.
2. Die Rechtsstaatlichkeitsberichte dürfen nicht nur ein Blatt Papier sein. Sie müssen im Falle von Verstößen verbindliche Handlungsanweisungen an die Mitgliedsstaaten enthalten. Bei Nichteinhaltung müssen entsprechende Sanktionsmechanismen vorgesehen werden.
3. Die deutsche Bundesregierung muss die Verbesserung der Rechtsstaatlichkeit in Europa zu einem
zentralen Thema ihrer Ratspräsidentschaft machen.

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